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Firmenfit – Betriebliche Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitsförderung – Ihre Vorteile und unsere Angebote |
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Betriebliche Gesundheitsförderung dient allen Seiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben ein gemeinsames Interesse an der Gesundheitsförderung: Die Einen möchten gesund bleiben, die eigene Leistungsfähigkeit erhalten, Belastungen verringern und sich wohl fühlen, die Anderen möchten mit gesunden, leistungsfähigen, motivierten Beschäftigten im Unternehmen vorangehen, den Krankenstand verringern und die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen, dass die betriebliche Gesundheitsförderung einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit von Beschäftigten leistet und auch aus ökonomischer Sicht für Unternehmen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sinnvoll ist (Quelle DNBGF). |
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Steuerliche Grundlagen Durch das Jahressteuergesetz 2009 ist eine Steuerbefreiungsvorschrift mit dem Ziel der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung eingeführt worden. Durch die Steuerbefreiungsvorschrift werden die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei gestellt, soweit sie je Arbeitnehmer 500 € jährlich (= Freibetrag) nicht übersteigen (§ 3 Nr. 34 EStG). |
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Begünstigte Maßnahmen Zur sachlichen Eingrenzung der Steuerbefreiung müssen die vorstehend beschriebenen Leistungen des Arbeitgebers hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Hierunter fällt zum einen die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands (sog. Primärprävention) und zum anderen die betriebliche Gesundheitsförderung. Im Einzelnen sind dies die Bereiche: |
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Das können wir für Sie im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung tun. 1. Präventionskurse
Sie haben als Unternehmen die Wahl, ob Ihre Angestellten diese Kurse privat oder im Team vor Ort in unserem Therapiezentrum besuchen oder wir die Kurse vor Ort in Ihrem Unternehmen durchführen. Natürlich stellen wir hierfür das entsprechende Equipment bereit. Unsere angebotenen Präventionskurse sind nach einem für alle Krankenkassen einheitlichen Verfahren für die Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung zertifiziert. Diese zertifizierten Leistungen entsprechen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20, 20b SGB V und erfüllen die qualitativen Voraussetzungen für die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 34 EStG, sodass insoweit die zuvor erforderliche Einzelfallprüfung durch die Finanzämter entfällt. Beispiel A: Zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken ermöglicht der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf seine Kosten den Besuch von Kursen zur Stressbewältigung und Entspannung. Die Kosten betragen pro Arbeitnehmer 150 € jährlich. Der geldwerte Vorteil für den Besuch der Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung in Höhe von 150 € ist nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei. |
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2. Massagen am Arbeitsplatz Rückenleiden sind heute einige der häufigsten Krankheitsursachen – mit einer regelmäßigen Massage am Arbeitsplatz können Arbeitgeber zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes im Unternehmen beitragen. Der Arbeitgeber fördert auf effektive Weise die Motivation, Kreativität und Leistungsfähigkeit seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und kann mit diesem arbeitnehmerfreundlichen Verhalten zugleich imagefördernde Werbung für das Unternehmen betreiben. Die Büromassage – Energie und Wohlbefinden in 20 Minuten tanken In der Regel dauert eine mobile Massage am Arbeitsplatz ca. 20 Minuten. (andere Massagezeiten z.B. 25, 30 oder 40 Minuten sind ebenfalls möglich) Die Massage am Arbeitsplatz ist im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung bereits in vielen Unternehmen etabliert und wird von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gerne angenommen. Die entsprechende Ausstattung (portable Liege inkl. Bezug) kann durch unser Therapiezentrum gestellt werden. Beispiel B: Zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen am Bewegungsapparat lässt der Arbeitgeber auf seine Kosten seinen Arbeitnehmern im Betrieb während der Arbeitszeit Massagen verabreichen. Der geldwerte Vorteil (vgl. die Erläuterungen beim Stichwort „Bildschirmarbeit“) beträgt je Arbeitnehmer 360 € pro Jahr. Der geldwerte Vorteil in Höhe von 360 € ist nach § 3 Nr. 34 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. |
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3. Workshops und Seminare Rückenleiden entstehen oft durch zu viel und falsches Sitzen. Ein ergonomisch optimal gestalteter Arbeitsplatz kann die Belastung mindern. „Die Zufriedenheit am Arbeitsplatz ist eine der ersten Voraussetzungen für Rückengesundheit. Dabei ist richtiges Sitzen einfach zu erlernen. Wichtig ist eine gezielte Aufklärungsarbeit, durch die der einzelne Mitarbeiter sein Bewusstsein dafür schärft, wie er mit seinem Verhalten einen Beitrag zur eigenen Gesundheit leistet.“ Um den Rücken gesund zu halten, sind dynamisches Sitzen und genügend Bewegungspausen entscheidend. Dabei haben gerade einfache Übungen einen dauerhaft positiven Effekt. Unsere zertifizierten Therapeuten bieten in Ihrem Unternehmen gerne Seminare und Workshops zu diesem Thema an. Der entsprechende Umfang/Inhalt der Maßnahme kann individuell vereinbart werden. Beispiel C: Zur Allgemeinen Reduzierung von Bewegungsmangel sowie Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme führt der Arbeitgeber auf seine Kosten während der Arbeitszeit Seminare und Workshops für seine Mitarbeiter durch. Der geldwerte Vorteil beträgt je Arbeitnehmer 180 € pro Jahr. Der geldwerte Vorteil in Höhe von 180 € ist nach § 3 Nr. 34 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. |
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